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Außenbereiche neu bewertet: Was sich wirklich verändert hat

Außenbereiche neu bewertet: Was sich wirklich verändert hat

Außenbereiche neu bewertet: Was sich wirklich verändert hat

in Immobilien
Lesedauer: 4 min.

Wer eine Wohnung oder ein Haus besichtigt, schaut heute anders auf Balkone, Terrassen und Gärten als noch vor zehn Jahren. Was früher als angenehmes Extra galt, wird heute bei der Entscheidung für oder gegen ein Objekt deutlich stärker gewichtet. Dieser Wandel ist keine kurzfristige Mode. Er hat strukturelle Ursachen, verändert Kaufentscheidungen und stellt Stadtplaner, Vermieter und Bauherren vor konkrete Fragen.

Vom Bonus zur Grundvoraussetzung

In deutschen Großstädten war lange Zeit die Lage das alles entscheidende Kriterium. Innenstadtnah, gute ÖPNV-Anbindung, kurze Wege zur Arbeit. Ein Balkon war schön, aber kein Muss. Das hat sich verschoben. Laut einer Auswertung des Immobilienportals Immoscout24 aus dem Jahr 2023 nennen über 60 Prozent der Suchenden einen Außenbereich als eines der drei wichtigsten Auswahlkriterien. Bei Familien liegt dieser Wert noch höher.

Der Grund liegt nicht in einer plötzlichen Naturverbundenheit. Es geht um Nutzbarkeit. Wer von zuhause arbeitet, braucht Abwechslung innerhalb der eigenen vier Wände. Ein Balkon von zwölf Quadratmetern mit Südausrichtung ist kein Luxus mehr, sondern ein funktionaler Rückzugsraum. Das verändert, was Menschen bereit sind zu zahlen.

Was Außenflächen heute leisten sollen

Die Erwartungen an Außenbereiche sind komplexer geworden. Es geht nicht mehr nur um einen Platz für Gartenmöbel und einen Sonnenschirm. Konkret nachgefragt werden:

  • ausreichend Beschattung durch Markisen, Pergolen oder Bäume
  • Sichtschutz gegenüber Nachbarn und dem öffentlichen Raum
  • Wetterschutz, der die Nutzungszeit verlängert
  • Stromanschlüsse für Outdoor-Arbeit oder Beleuchtung
  • pflegeleichte Oberflächen, die keine hohe Wartung erfordern

Besonders der Punkt Beschattung wird unterschätzt. Ein vollsonniger Balkon ohne Markise ist an einem Augustnachmittag kaum nutzbar. Das klingt trivial, hat aber direkte Konsequenzen für Renovierungsinvestitionen und Ausstattungsentscheidungen beim Neubau.

Wie sich das auf den Immobilienmarkt auswirkt

Makler und Gutachter bemerken den Wandel in der täglichen Arbeit. Ein Erdgeschossgarten, der früher eher als Nachteil galt, weil er weniger Helligkeit und mehr Sicherheitsbedenken bedeutete, wird inzwischen in vielen Fällen als Vorteil vermarktet und bewertet. Fachleute, die eng am Markt arbeiten, etwa ein Immobilienmakler Dortmund, beobachten, dass Erdgeschosswohnungen mit eigenem Gartenanteil in bestimmten Lagen deutlich schneller verkauft werden als vergleichbare Einheiten in höheren Stockwerken ohne Außenfläche.

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Bei der Bewertung von Wohnimmobilien fließt der Außenbereich nun systematischer ein. Vereidigten Gutachtern zufolge kann eine hochwertig gestaltete Dachterrasse von 20 bis 30 Quadratmetern den Verkehrswert einer Wohnung in einer Großstadt um 8 bis 15 Prozent steigern. In Frankfurt und München liegen dokumentierte Aufschläge für Objekte mit nutzbaren Außenflächen sogar darüber.

Stadtplanung reagiert, aber langsam

Die kommunale Planung hinkt dem Bedarf hinterher. Bebauungspläne aus den 1980er und 1990er Jahren sehen oft minimale Abstandsflächen und geringe Freisitzanteile vor. Neuere Projekte zeigen einen anderen Ansatz. Im Quartier Westside in Stuttgart wurden 2022 Gebäude genehmigt, bei denen jede Wohneinheit ab 50 Quadratmetern Wohnfläche zwingend einen Außenbereich von mindestens sechs Quadratmetern erhalten muss. Das ist kein Einzelfall.

Manche Kommunen diskutieren, ob begrünte Balkone und Dachflächen bei der Berechnung von Grünflächenanteilen angerechnet werden können. Das würde Anreize für Investoren schaffen, Außenbereiche nicht als teures Beiwerk, sondern als geplanten Bestandteil zu integrieren. Bis solche Regelungen flächendeckend greifen, dauert es allerdings.

Sanierung als Antwort auf veränderte Nachfrage

Nicht nur der Neubau ist betroffen. Im Bestand gibt es erheblichen Nachholbedarf. Altbauwohnungen aus den 1950er bis 1970er Jahren haben oft gar keinen oder nur einen kleinen Balkon. Viele Eigentümergemeinschaften investieren deshalb in nachträgliche Balkone, sogenannte Anstellbalkone aus Stahl, die ohne Eingriff in die Tragstruktur montiert werden können.

Die Kosten für einen solchen Anstellbalkon beginnen je nach Größe und Ausstattung bei rund 8.000 Euro pro Einheit und können bei aufwendigen Konstruktionen auf 20.000 Euro und mehr steigen. Das klingt viel, relativiert sich aber, wenn man die Mietsteigerungsmöglichkeiten und den Wertzuwachs dagegenhält. In gefragten Lagen amortisiert sich die Investition nach Angaben mehrerer Hausverwaltungen innerhalb von sieben bis zwölf Jahren.

Konkrete Überlegungen für Eigentümer und Mieter

Wer eine Immobilie kauft oder vermietet, sollte Außenbereiche nicht pauschal behandeln. Folgende Punkte helfen bei der realistischen Einschätzung:

  • Himmelsrichtung prüfen: Süd- und Westausrichtung verlängern die tatsächliche Nutzungszeit erheblich.
  • Einsehbarkeit bewerten: Ein Balkon zum Hinterhof kann trotz Lärm mehr Privatsphäre bieten als ein Balkon zur Straßenseite.
  • Zustand der Abdichtung checken: Undichte Balkone sind ein häufiger Sanierungsfall mit hohen Folgekosten.
  • Nutzungsbeschränkungen klären: In manchen Mietverträgen sind bauliche Veränderungen oder das Aufstellen von Sichtschutzelementen eingeschränkt.

Was bleibt

Die Neubewertung von Außenbereichen ist kein Trend, der sich mit dem Ende von Homeoffice-Regelungen wieder erledigt. Sie spiegelt einen grundsätzlichen Wandel in der Wahrnehmung von Wohnqualität wider. Frischluft, Tageslicht ohne Bildschirm, eigener Freiraum ohne Fahrt zum nächsten Park: Das sind keine abstrakten Wünsche, sondern konkrete Anforderungen, die sich in Kaufpreisen, Mietpreisen und Renovierungsentscheidungen niederschlagen.

Für Eigentümer bedeutet das, dass Investitionen in Außenbereiche heute besser bewertet werden als früher. Für Mieter bedeutet es, dass die Suche nach geeigneten Objekten schwieriger und teurer geworden ist. Und für Stadtplaner und Architekten bedeutet es, dass sie Außenflächen nicht mehr als Restfläche behandeln können, die übrig bleibt, wenn das eigentliche Gebäude fertig geplant ist.

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