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Gewerbemietrecht

Gewerbemietrecht – worauf Unternehmen bei Mietverträgen achten sollten

in Ratgeber
Lesedauer: 2 min.

Gewerbemietverträge sind komplexer als normale Mietverträge. Die gesetzlichen Regelungen sind weniger strikt als im Wohnraummietrecht. Vieles wird individuell vereinbart. Das kann Vorteile bringen, aber auch Risiken. Wer einen langfristigen Mietvertrag abschließt, sollte genau hinsehen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Gewerbemietverträge laufen oft über mehrere Jahre. Eine gesetzliche Kündigungsfrist wie bei Wohnraum gibt es nicht. Was im Vertrag steht, gilt. Ist keine ordentliche Kündigung vorgesehen, bleibt nur die außerordentliche Kündigung. Diese ist oft an hohe Hürden geknüpft. Wer flexibel bleiben will, sollte auf eine kürzere Laufzeit oder Verlängerungsoptionen achten.

Ein Beispiel: Ein Unternehmer möchte in Dachau eine Einzelhandelsfläche mieten. Der Mietvertrag sieht eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren ohne Kündigungsoption vor. Nach fünf Jahren stellt er fest, dass sich der Standort nicht rentiert. Ohne vertraglich vereinbarte Flexibilität steckt er fest. Hier wäre eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Dachau sinnvoll gewesen, um solche Fallstricke zu vermeiden. Gerade langfristige Verpflichtungen oder unklare Vertragsklauseln bergen Risiken. Wer sich absichern möchte, sollte den Mietvertrag professionell prüfen lassen.

Miete und Nebenkosten

Im Gewerbemietvertrag gibt es keine Mietpreisbremse. Die Miete kann frei vereinbart werden. Oft gibt es Staffel- oder Indexmietverträge. Bei einer Indexmiete steigt die Miete mit der Inflation. Das kann in wirtschaftlich unsicheren Zeiten problematisch werden.

Nebenkosten sind ebenfalls Verhandlungssache. Viele Vermieter versuchen, möglichst viele Kosten auf den Mieter umzulegen. Ein genauer Blick auf die Nebenkostenabrechnung lohnt sich. Hier sollte vorab geprüft werden, welche Kosten tatsächlich umlagefähig sind. Vorsicht: Besonders bei älteren Immobilien können hohe Wartungs- und Betriebskosten entstehen.

Instandhaltung und Renovierung

Im Wohnraummietrecht sind Vermieter für größere Reparaturen zuständig. Im Gewerbemietrecht ist das oft anders. Viele Verträge enthalten Klauseln, die den Mieter zur Instandhaltung verpflichten. Das kann teuer werden, vor allem bei älteren Gebäuden. Wer solche Klauseln akzeptiert, sollte den Zustand der Immobilie vorher genau prüfen.

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Auch Schönheitsreparaturen sind oft ein Streitpunkt. Während Wohnraummieter nur begrenzt zu Renovierungen verpflichtet werden können, dürfen Gewerbemieter durch den Vertrag deutlich stärker in die Pflicht genommen werden. Manche Verträge enthalten starre Fristen für Renovierungen, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Räume. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Klauseln.

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