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Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber

Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

in Ratgeber
Lesedauer: 3 min.

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Die gesetzlichen Vorschriften für Fahrtenschreiber und deren Nachrüstpflicht werden immer strenger. Speditionen, Logistikunternehmen und Busbetriebe stehen vor der Herausforderung, ihre Fahrzeuge fristgerecht mit neuen digitalen Fahrtenschreibern auszustatten. Besonders mit der Einführung der Verordnung (EU) 165/2014 und den Anpassungen im Mobilitätspaket I ist klar: Die Zeiten der analogen und frühen digitalen Fahrtenschreiber laufen ab. Wer jetzt nicht handelt, riskiert hohe Strafen.

Warum gibt es eine Nachrüstpflicht?

Die EU-Kommission verfolgt mit der neuen Vorschrift mehrere Ziele:

  • Die Bekämpfung von Manipulationen und Sozialdumping,

  • die bessere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten,

  • eine effizientere Nutzung von Fahrtenschreibern für die Verkehrsüberwachung.

Moderne intelligente Fahrtenschreiber (Smart-Tachographen) erfassen unter anderem GPS-Daten, sodass Manipulationen erschwert werden. Zudem können sie von Kontrollbehörden effizienter ausgelesen werden, wodurch die Überprüfungen schneller erfolgen und der Verwaltungsaufwand sinkt.

Welche Anforderungen gibt es an Unternehmen?

Unternehmen müssen nicht nur die Fahrtenschreiber nachrüsten, sondern auch sicherstellen, dass ihre Fahrer ordnungsgemäß geschult sind. Die Nutzung eines Smart-Tachographen erfordert eine korrekte Handhabung der Fahrerkarte sowie das regelmäßige Fahrerkarte auslesen. Verstöße gegen die Dokumentationspflichten können zu empfindlichen Strafen führen.

Wichtige Maßnahmen, die Unternehmen treffen sollten:

  • Fristen im Blick behalten und fristgerecht nachrüsten.

  • Fahrer und Disponenten über die neuen Funktionen des Smart-Tachographen schulen.

  • Regelmäßig das Fahrerkarte auslesen und die Daten gesetzeskonform archivieren.

  • Prüfen, ob alle internationalen Fahrzeuge von der Regelung betroffen sind.

Wer ist von der Nachrüstpflicht betroffen?

Die Nachrüstpflicht gilt für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden und über keinen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation verfügen. Dies betrifft insbesondere:

  • Lkw und Busse mit Fahrtenschreibern der ersten Generation (eingeführt ab 2019),

  • Fahrzeuge mit analogen oder früheren digitalen Fahrtenschreibern.

Ab dem 31. Dezember 2024 müssen alle betroffenen Fahrzeuge, die grenzüberschreitend unterwegs sind, mit dem neuesten Smart-Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein. Ab dem 1. Juli 2026 gilt diese Pflicht auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen, die internationale Transporte durchführen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?

Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert hohe Strafen. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Fahrer. Die Strafen können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen, je nach Art des Verstoßes und der betroffenen Strecke. Hinzu kommt das Risiko eines Fahrverbots oder sogar der Stilllegung des Fahrzeugs.

Kontrollen erfolgen nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Unternehmen selbst. Die zuständigen Kontrollbehörden überprüfen stichprobenartig, ob die Daten korrekt archiviert und ausgewertet werden. Daher ist es ratsam, die Nachrüstung und Dokumentation ernst zu nehmen und keine Verzögerungen in Kauf zu nehmen.

Fazit

Die Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Kontrolle des Straßengüter- und Personenverkehrs in Europa. Unternehmen müssen sich jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um fristgerecht nachzurüsten und Sanktionen zu vermeiden. Die rechtzeitige Schulung der Fahrer und das regelmäßige Auslesen der Fahrerkarte sind essenziell, um den Betrieb reibungslos weiterzuführen. Wer sich gut vorbereitet, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch von effizienteren Prozessen profitieren.

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