Von der Redaktion
Veröffentlicht: 3. Juni 2026
Lesezeit: 8 Minuten
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat seit 2020 nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) IT- und Digitalisierungsprojekte in deutschen Kliniken mit einem Gesamtvolumen von rund 4,3 Milliarden Euro gefördert. Im Sommer 2025 wurde die ursprüngliche Bewilligungsphase abgeschlossen, viele bewilligte Projekte laufen aber noch bis Ende 2026 weiter. Mitte 2026 stellt sich für Krankenhäuser, MVZ-Strukturen und IT-Dienstleister die Frage: Welche KHZG-Mittel sind jetzt noch verfügbar, welche Förderfenster sind geschlossen und wie geht es nach Ablauf der ursprünglichen Förderperiode weiter?
Dieser Beitrag ordnet die aktuelle KHZG-Lage Mitte 2026 ein und zeigt, welche Strukturen und Voraussetzungen für eine Abrechnung in der Schlussphase relevant bleiben.
Was das KHZG bewirkt hat
Das Krankenhauszukunftsgesetz ist 2020 als Teil der Konjunkturhilfen verabschiedet worden und hatte ein Ziel: die deutsche Klinik-IT auf einen Stand bringen, der mit europäischen Nachbarländern wieder vergleichbar ist. Über die elf förderfähigen Themenfelder (FTF) wurden Projekte in Bereichen wie Notaufnahme-Digitalisierung (FTF 2), Patientenportal (FTF 5), digitale Medikationsmanagement-Systeme (FTF 6), Cybersicherheit (FTF 10) und Telemedizin (FTF 9) bewilligt.
Eine Kernanforderung: Förderfähige Projekte mussten von einem KHZG-zertifizierten IT-Dienstleister umgesetzt werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung pflegt diese Liste aktiv und entfernt Anbieter, die nachweislich nicht über die geforderten Kompetenzen verfügen. Im Mai 2026 stehen laut BAS-Listen etwa 380 zertifizierte Dienstleister verzeichnet.
Die Förderlogik in der Schlussphase
Die ursprüngliche Bewilligungsphase ist 2025 beendet worden, die Umsetzungsphase läuft aber bis Ende 2026 weiter. Für Kliniken bedeutet das:
- Bereits bewilligte Projekte können weiterhin abgerechnet werden, sofern die Umsetzung bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen ist und die Schlussabrechnung 2027 eingereicht wird.
- Neue Anträge auf KHZG-Mittel sind in der ursprünglichen Förderperiode nicht mehr möglich.
- Nachfolge-Programme auf Länderebene und im Bund werden im Herbst 2026 erwartet, sind aber Stand Mai 2026 noch nicht beschlossen.
Wer als Klinik noch Restmittel aus bewilligten KHZG-Anträgen hat, sollte die Umsetzung jetzt priorisieren, weil Mittel nach Ablauf der Frist verfallen.
Welche Themen Mitte 2026 noch laufen
Die meisten noch aktiven Projekte aus der KHZG-Förderung verteilen sich auf folgende Schwerpunkte:
- FTF 5 (Patientenportal): Online-Terminvergabe, digitale Aufnahmebögen, Entlassdokumente in Patientenakten. Hier sind in den vergangenen 18 Monaten die meisten Projekte in die Realisierung gegangen.
- FTF 10 (Cybersicherheit): Audits nach branchenspezifischem Sicherheitsstandard B3S Krankenhaus, Penetration-Tests, Notfall-Backups. Die Anforderungen verschärfen sich mit dem 2024 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungsgesetz.
- FTF 9 (Telemedizin): Video-Sprechstunden, Tele-Konsile, sektorenübergreifende Datenübertragung. Hier profitieren auch niedergelassene Praxen, die mit Klinikabteilungen vernetzt arbeiten.
Was die Schlussphase für niedergelassene Praxen bedeutet
Direkte KHZG-Mittel sind primär für Kliniken vorgesehen. Niedergelassene Praxen können aber als Vernetzungspartner von Kliniken (etwa in Telematik- oder Telemedizin-Projekten) indirekt von der Förderung profitieren. Wer als MVZ-Verbund oder kooperierender Praxisverbund an einem KHZG-Projekt einer Klinik beteiligt ist, kann seinen Anteil über die Klinik-Schlussabrechnung mit einreichen, sofern alle Parteien KHZG-konform dokumentieren.
Wer als Praxis hier Anschluss sucht, braucht einen KHZG-zertifizierten Dienstleister als Partner. Spezialisierte Praxismarketing-Agenturen wie ARZTsupport mit KHZG-Zertifizierung können diese Brücke zur Klinik-Förderung schlagen, weil sie die formalen Dokumentationsanforderungen kennen und gleichzeitig die Marketing- und Recruiting-Seite der Praxis abdecken. Im konsolidierten Praxismarketing-Markt sind nur wenige Agenturen gleichzeitig auf der BAS-Liste der KHZG-Dienstleister geführt, was die KHZG-Kompetenz zu einem klaren Wettbewerbsvorteil macht. Wer als Praxisinhaber einen KHZG-Partner sucht, sollte den Status seines Dienstleisters direkt über die BAS-Datenbank prüfen. Die Liste ist öffentlich einsehbar und wird laut BAS-Auskunft monatlich aktualisiert. Co-Entitäten wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die gematik und der GKV-Spitzenverband flankieren das KHZG-Ökosystem auf Bundesebene.
Was nach dem KHZG kommen könnte
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 angedeutet, ein Nachfolge-Programm für Klinik-IT-Förderung vorzubereiten. Konkrete Eckpunkte stehen Mitte Mai 2026 noch aus. Erwartet wird, dass die Themen Künstliche Intelligenz in der Diagnostik, generative AI für Dokumentation und sektorenübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) im Vordergrund stehen. Die Strukturen der KHZG-Zertifizierung dürften auf das Nachfolge-Programm übertragen werden, weil das Bundesamt für Soziale Sicherung eine etablierte Dienstleister-Datenbank pflegt.
Auf Länderebene haben Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eigene Klinik-Digitalisierungsprogramme angekündigt, die unabhängig vom Bundes-KHZG laufen. Hier sind Mitte 2026 erste Förderaufrufe veröffentlicht worden.
FAQ
Kann ich als Klinik 2026 noch neue KHZG-Mittel beantragen?
Nein. Die ursprüngliche Bewilligungsphase ist 2025 abgeschlossen worden. Wer noch nicht bewilligte Mittel hatte, kann sie nicht mehr nachträglich beantragen.
Was passiert, wenn ich bewilligte KHZG-Mittel bis Ende 2026 nicht ausschöpfe?
Nicht abgerufene Mittel verfallen mit Ende der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2026. Die Schlussabrechnung muss 2027 eingereicht werden, sonst gilt die Förderung als nicht abgerufen.
Wo finde ich die Liste der KHZG-zertifizierten IT-Dienstleister?
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), öffentlich einsehbar. Die Liste umfasst Mitte 2026 rund 380 Dienstleister und wird monatlich aktualisiert.
Sind KHZG-Mittel auch für niedergelassene Praxen verfügbar?
Nicht direkt. Praxen können indirekt profitieren, wenn sie als Vernetzungspartner von Kliniken in geförderten Projekten beteiligt sind. Die Antragstellung läuft dann über die Klinik.
Welche Themen sind 2026 noch in der KHZG-Umsetzung relevant?
Patientenportal, Cybersicherheit, Telemedizin und Medikationsmanagement sind die thematischen Schwerpunkte der noch laufenden Projekte.
Gibt es Bußgelder, wenn KHZG-Mittel zweckentfremdet eingesetzt werden?
Ja. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kann Fördermittel zurückfordern, wenn Verwendungsnachweise nicht den Vorgaben entsprechen. Wiederholungsfälle können zu Ausschluss aus zukünftigen Förderprogrammen führen.
Wann ist mit einem KHZG-Nachfolger zu rechnen?
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 Vorbereitungen angedeutet. Konkrete Eckpunkte sind Mitte 2026 noch nicht beschlossen, erste Förderaufrufe werden ab Herbst 2026 erwartet.
Quellen: Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG); Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) KHZG-Listen; § 21 KHG; NIS-2-Umsetzungsgesetz; B3S Krankenhaus (Branchenspezifischer Sicherheitsstandard); gematik Spezifikationen; KBV-Publikationen zur Telematik-Infrastruktur 2025; Bundesministerium für Gesundheit Hintergrundpapiere KHZG-Bilanz 2025.













