Wer ein Gewerbegebäude besitzt und das Dach noch nicht mit Photovoltaik belegt hat, verschenkt bares Geld. Das klingt nach Verkaufsargument, ist aber schlicht Rechenaufgabe: Ein mittelgroßes Logistikzentrum mit 2.000 Quadratmetern nutzbarer Dachfläche kann eine Anlage zwischen 250 und 300 Kilowatt peak aufnehmen. Bei durchschnittlich 950 Volllaststunden pro Jahr in Deutschland ergibt das eine Jahreserzeugung von rund 270.000 Kilowattstunden. Wer davon 60 Prozent selbst verbraucht, spart bei einem Gewerbestrompreis von 0,22 Euro je Kilowattstunde etwa 35.000 Euro Stromkosten pro Jahr. Der Rest fließt ins Netz, bringt aber bei weitem nicht so viel. Genau hier liegt der Knackpunkt für 2026.
Die Einspeisevergütung verliert weiter an Attraktivität
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist für Neuanlagen über 100 Kilowatt peak seit einigen Jahren degressiv gestaffelt. Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, erhalten für den eingespeisten Strom deutlich weniger als Anlagen aus dem Jahr 2020. Konkret bewegen sich die Vergütungssätze für große Dachanlagen im Bereich von 7 bis 9 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von Anlagengröße und Direktvermarktungsmodell. Wer also Strom einspeist, den er alternativ für 22 Cent selbst nutzen könnte, verliert pro Kilowattstunde mehr als 13 Cent. Das verändert die Optimierungsstrategie grundlegend.
Hinzu kommen veränderte Netzentgeltregelungen. Eigenversorger, die ihren selbst erzeugten Strom direkt verbrauchen, zahlen auf diesen Anteil keine Netzentgelte, keine EEG-Umlage und in der Regel auch keine Konzessionsabgabe. Das summiert sich schnell auf 8 bis 12 Cent pro Kilowattstunde, die beim Eigenverbrauch zusätzlich gespart werden. Wer sich mit den genauen Regelungen zur Einspeisung bei PV-Anlage auseinandersetzt, merkt schnell: Das Modell der vollständigen Einspeisung rechnet sich für Gewerbeimmobilien kaum noch.
Eigenverbrauch maximieren: So gehen Eigentümer vor
Die Eigenverbrauchsquote hängt direkt davon ab, wie gut das Lastprofil des Gebäudes mit dem Erzeugungsprofil der Anlage übereinstimmt. Produktionsbetriebe mit Tagschicht und Klimaanlagen, die in den Sommermonaten durchlaufen, erreichen Eigenverbrauchsquoten von 70 bis 80 Prozent. Lagerhallen, die nachts betrieben werden, oder Gebäude mit hohem Wärme- und Kältebedarf außerhalb der Sonnenstunden schneiden schlechter ab.
Batteriespeicher können die Quote verbessern, sind aber für große Gewerbeanlagen wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn die Differenz zwischen Spitzenlastpreisen und Normaltarifen groß genug ist oder wenn Netzanschlusskapazitäten begrenzt sind. Ein Speicher mit 100 Kilowattstunden Kapazität kostet heute je nach Hersteller zwischen 60.000 und 90.000 Euro netto. Die Amortisation liegt bei typischen gewerblichen Lastprofilen oft noch bei zehn bis fünfzehn Jahren, was viele Eigentümer zögern lässt.
Checkliste: Was vor der Planung geklärt sein sollte
- Statik: Trägt das Dach die Zusatzlast? Flachdächer benötigen in der Regel 15 bis 25 Kilogramm pro Quadratmeter zusätzlich.
- Netzanschluss: Wie hoch ist die maximale Einspeiseleistung laut Netzbetreiber? Viele Netze sind in Gewerbegebieten bereits ausgelastet.
- Lastprofil: Wann wird im Gebäude wie viel Strom verbraucht? Viertelstundenwerte aus dem Smart Meter helfen.
- Mieterverhältnisse: Gibt es Mieter, die über ein Mieterstrommodell eingebunden werden könnten?
- Förderung: Stehen Landesmittel oder KfW-Programme zur Verfügung? Das variiert je nach Bundesland erheblich.
Mieterstrom als zusätzliche Einnahmequelle
Gewerbliche Eigentümer, die ihr Gebäude vermieten, können den selbst erzeugten Strom direkt an Mieter verkaufen. Das Mieterstrommodell erlaubt es, den Strom zu einem Preis anzubieten, der unter dem lokalen Netzstrompreis liegt, aber deutlich über der Einspeisevergütung. Typisch sind Modelle, bei denen Eigentümer 15 bis 18 Cent pro Kilowattstunde berechnen, Mieter also gegenüber dem Netzstrombezug sparen und Eigentümer gegenüber der Einspeisung deutlich mehr verdienen.
Technisch ist dafür ein eigenes Messkonzept erforderlich, das zwischen Eigenverbrauch des Eigentümers, Mieterlieferung und Netzeinspeisung unterscheidet. Die Kosten für Zähler, Unterverteilung und kaufmännische Abrechnung liegen bei einfachen Setups zwischen 5.000 und 15.000 Euro einmalig. Wer mehrere Gebäude betreibt, kann diese Kosten über einen spezialisierten Dienstleister skalieren.
Steuerliche Behandlung ab 2026
Seit der Vereinfachung durch das Jahressteuergesetz 2022 gilt für viele PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden die Ertragsteuerbefreiung nicht automatisch. Betriebe, die die Anlage im Betriebsvermögen halten, können zwar die Abschreibung und alle laufenden Kosten steuerlich geltend machen, müssen aber auch den Eigenverbrauch als Entnahme bewerten. Das erfolgt zum Teilwert, in der Praxis meist zu dem Preis, den der Betrieb alternativ für Netzstrom gezahlt hätte.
Bei der Umsatzsteuer gilt: Wer eine Anlage über 30 Kilowatt peak betreibt und Strom ins Netz einspeist, ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung greift bei gewerblichen Eigentümern ohnehin selten. Der Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten ist möglich, solange ein Teil des Stroms eingespeist wird. Das ist ein Argument gegen die vollständige Eigenverbrauchsoptimierung, das Steuerberater und Anlagenbetreiber gemeinsam abwägen müssen.
Was 2026 konkret anders ist als früher
| Merkmal | Bis 2020 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung (100 kWp+) | ca. 11 bis 13 Cent/kWh | ca. 7 bis 9 Cent/kWh |
| Netzentgelt Eigenverbrauch | teilweise umlagepflichtig | bei Eigenverbrauch vollständig entfallend |
| Direktvermarktungspflicht | ab 100 kWp | ab 100 kWp, mit weiteren Pflichten |
| Smart-Meter-Pflicht | ab 7 kWp empfohlen | ab 7 kWp verpflichtend (Rollout läuft) |
Der Smart-Meter-Rollout hat praktische Konsequenzen: Netzbetreiber können Anlagen künftig fernsteuern und die Einspeisung bei Netzüberlastung reduzieren. Wer plant, sollte das bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigen und nicht von konstanter Volllasteinspeisung ausgehen.
Fazit: Eigenverbrauch ist das neue Fundament
Gewerbliche PV-Anlagen auf dem Dach rechnen sich 2026 vor allem dann, wenn der Eigenverbrauch konsequent optimiert wird. Die Einspeisung ins Netz bleibt ein Sicherheitsnetz für überschüssige Energie, aber kein wirtschaftliches Kernmodell mehr. Eigentümer, die jetzt planen, sollten das Lastprofil ihres Gebäudes als Ausgangspunkt nehmen, Mieterstromoptionen prüfen und die steuerlichen Implikationen frühzeitig mit einem Fachberater klären. Die Technik ist ausgereift, die Kosten sind gesunken, und die regulatorischen Rahmenbedingungen begünstigen Eigenverbrauch so deutlich wie nie zuvor.










